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Neue Honorare:
(gültig ab 1.11.2011)
Akupunktur (Diagnose und Gespräch inclusive): 55 €
zusätzliches Kräuterrezept: 10 €
nur Kräuterverordnung, erster Termin: 45 €
nur Kräuterverordnung, Folgetermin: 25 €
Grundlage meiner Berechnung ist ein Stundenhonorar von 60 €.
Patienten, die über ein geringes Einkommen verfügen, biete ich ermäßigte Preise an.
Die Einkommensgrenze liegt bei 1000€ monatlich.
Terminabsagen:
Um für jeden bezahlbar zu sein, sind meine Preise knapp kalkuliert.
Daher und weil ich keine Mitarbeiter für die Terminorganisation beschäftige, bitte ich Sie, Termine nur in dringenden Fällen abzusagen.
Bis 24 Stunden vor Termin erhebe ich keine Gebühren. Danach wird das volle Honorar fällig.
Kostenerstattung:
Eine Übernahme der Behandlungskosten erfolgt durch private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen (PKV) entsprechend den vereinbarten Tarifen.
Weiterhin ist eine Übernahme durch die sog. Beihilfe (Beamte und Post) und durch die Heilfürsorge üblich.
Von den gesetzlichen Krankenkasse (GKV) werden heilpraktische Behandlungen nicht erstattet.
Die Behandlungskosten können jedoch im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
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